Helfer Pferde – Wer haftet bei Unfällen im Reitstall?

Helfer PferdeWer einen Pferdestall, ein Gestüt, einen Pferdezuchtbetrieb oder einen Reitverein betreibt ist sehr häufig auf Helfer Pferde angewiesen. Wer haftet bei Unfällen im Reistall? Diese Frage sollten sich die Besitzer dann stellen, wenn sie den Helfer Pferde beschäftigen wollen. Oder Sie stellen entsprechende Pferdepfleger ein, die Erfahrung besitzen. Sie suchen Helfer Pferde? Dann fragen Sie uns unverbindlich an, und schon in 1 bis 2 Wochen kann die neue Arbeitskraft bei Ihnen anfangen.

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Helfer Pferde – Wer haftet bei Unfällen im Reitstall?

Häufig kümmern sich Jugendliche um Pferde in diversen Reitställen – wer aber haftet, wenn etwas passiert? Sind Erwachsense oder andere Einsteller auf einem Hof, wo kein Reitlehrer ist, für minderjährige Kinder haftbar, wenn diese sich nicht unter der Aufsicht der Eltern um ein Mietpferd kümmern?
Unmündige Minderjährige, das heißt, Kinder vor Erreichen des 14. Lebensjahres, sind nicht deliktsfähig und können daher grundsätzlich nicht zu einer Schadenersatzhaftung herangezogen werden. Im Schadensfalle kann eine Haftung der Aufsichtspersonen Platz greifen, wenn diese die sie treffende Aufsichtspflicht vorwerfbar verletzten.

Helfer PferdeAufsichtspflichtig sind in erster Linie die Eltern. Eine Haftung von anderen Erwachsenen bzw. Einstellern des Reitstalles kommt in der von Ihrer Frage erfassten Konstellation grundsätzlich nicht in Betracht. Für eine solche Haftung müssten schon ganz besondere Voraussetzungen vorliegen, die dann zu einer Haftung eines Dritten führen könnten, beispielsweise wenn ein anderer Einsteller dem Kind den Beritt eines ungeeigneten bzw. gefährlichen Pferdes, mit dem das Kind reiterlich klar überfordert ist, überträgt.

Anerkannt ist in der Rechtsprechung auch die Möglichkeit, die Auf­sichtspflicht durch privatrechtlichen Vertrag zwischen Eltern und Aufsichtsperson zu übernehmen. Dies könnte, je nach Lage des Einzelfalles, etwa bei Durchführung eines Kinderreiterlagers der Fall sein. In Ihrer Frage kann ich einen solchen Vertrag betreffend die Übertragung der Aufsichtspflicht jedoch nicht erkennen. Man sieht schon an dieser Problematik das es einfacher ist einen entsprechenden Helfer Pferde einzustellen. Das Risiko später mit entsprechenden Schadensforderungen zu tun zu haben ist viel zu gross, deswegen JETZT anfragen. Autor: contentworld.com/authors/profile/4189/

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